Optiker/innen
Kurzbeschreibung
Es handelt sich hierbei um einen technisch-handwerklichen Beruf im medizinischen Bereich. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Anfertigung und Anpassung von Brillen und Kontaktlinsen aller Art.
Optikerinnen und Optiker arbeiten nach Verschreibung der Augenärztinnen und Augenärzte, können aber auch selbst die Art der notwendigen Korrektur der Fehlsichtigkeit bestimmen. Mit optischen Methoden und Instrumenten stellen sie den Grad und die Art der Fehlsichtigkeit und die Stärke der benötigten Sehhilfe fest. Das erfordert gute Kenntnisse über die Gesetze der Physik (Optik), sowie über die Anatomie und Pathologie des menschlichen Auges.
Weiters beraten sie die Kundschaft, welche Brille ihren Bedürfnissen am besten entspricht, welche Brillenfassung gut zu ihnen passt oder welche Kontaktlinsen angebracht sind. Optikerinnen und Optiker messen die von der Industrie gelieferten Gläser mit Spezialinstrumenten, zentrieren und schleifen sie mit höchster Präzision. Sie bearbeiten Rohmaterialien wie Glas, Metall und Kunststoffe und nehmen Reparaturen, wie beispielsweise das Neueinsetzen oder Auswechseln eines Glases und das Reparieren beschädigter Brillenfassungen, vor.
Auch der Verkauf von Sonnenschutz- und Sportbrillen und von optischen Geräten (z.B. Ferngläser, Barometer, Mikroskope, Video- und Fotokameras) fällt in ihren Arbeitsbereich.
Tätigkeitsfeld und Kompetenzen dieses Berufes, der in Italien zu den "arti ausiliarie delle professioni sanitarie" zählt, sind nach gesetzlichen Bestimmungen geregelt.
Ausbildung
-
Lehre
Voraussetzungen für die Lehre (4 Jahre) als Optikerassistentin und Optikerassistent (in Österreich Augenoptikerin und Augenoptiker):
- Alter: 15- 24 Jahre (und 364 Tage),
- Abschlussdiplom der Mittelschule,
- Lehrvertrag und praktische Ausbildung bei einer Optikerin oder einem Optiker und Besuch der Berufsschule in Hall/Nordtirol (Blockunterricht),
- Abschluss der Ausbildung durch die Lehrabschlussprüfung.
Das Befähigungszeugnis der Lehrausbildung ermächtigt jedoch nicht zur selbstständigen Führung eines Optikergeschäftes. Mit diesem Lehrabschluss kann aber in Österreich ein Vorbereitungslehrgang (1 Semester) mit Zulassungsprüfung für ein Kolleg für Optometrie besucht und in 4 Semestern das Diplom für Augenoptikermeisterin bzw. -meister erworben werden. Dieser Titel berechtigt zur selbstständigen Berufsausübung.
Wichtig: Informationen zur Anerkennung der Berufsbefähigung vor dem Ausbildungsbeginn beim Amt für Gesundheitsordnung einholen.
Schule
In Italien:
- Besuch eines 5-jährigen "Istituto professionale" für Optikerinnen und Optiker, z.B. in Pieve di Cadore oder in Mailand. Nach dem Abschluss kann an der Berufsbefähigungsprüfung teilgenommen werden, welche die Grundlage zur Ausübung des Berufes bildet.
Hochschule/Universität
Italien:
- Laurea (3 Jahre) in "Ottica e optometria" aus der Classe delle lauree in Scienze e tecnologie fisiche - L 30;
Österreich:
- Bachelor (3 Jahre) in Augenoptik an der Fachhochschule "fh gesundheit" in Tirol;
Vielen Dank für die Unterstützung
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